Zur Person
Dr. Andreas Manthey, Rechtsanwalt und Notar
geb. 1961 in Berlin
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Breisgau habe ich beide juristischen Staatsexamen in Berlin absolviert. Seit 1991 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1992 erfolgte meine Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1999 wurde ich zum Notar in Berlin bestellt.
Ich bin als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht zugelassen und damit auch bei allen Landes- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
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