|
Dr. Manthey studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie
an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. und absolvierte
beide juristischen Staatsexamina in Berlin. Seit 1991 ist er
Rechtsanwalt. 1992 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1999 wurde Dr. Manthey zum Notar in Berlin bestellt.
Die anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Wettbewerbs-, Urheber-,
Marken- und Presserecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Nicht erst seit der Bestellung zum Notar gehören auch die Rechtsgebiete des Grundstücks-, WEG und Gesellschaftsrechts zu den täglichen
Tätigkeitsbereichen.
Sprachen: deutsch, englisch
|