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Dr. Manthey studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. und absolvierte beide juristischen Staatsexamina in Berlin.  Seit 1991 ist er Rechtsanwalt.
1992 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität zu Berlin.
1999 wurde Dr. Manthey zum Notar in Berlin bestellt.

Die anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Presserecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Nicht erst seit der Bestellung zum Notar gehören auch die Rechtsgebiete des Grundstücks-, WEG und Gesellschaftsrechts zu den täglichen Tätigkeitsbereichen.


Sprachen: deutsch, englisch